allgemeine Geschäftsbedingungen „Blumenlaube“

§ 1   Allgemeines; Geltungsbereich

 

 

„Blumenlaube“ erbringt Dienstleistungen der Floristik einschließlich der Lieferung bzw. Fertigung von Blumen, Sträußen, Gestecken und sonstigen Pflanzenarrangements.
Des weiteren bietet Sarah Laube die Gestaltung von Festivitäten (Hochzeiten, Tauffeiern, Kommunionen, Konfirmationen, etc.) sowie sonstiger Veranstaltungen (Firmenveranstaltungen, Trauerfeiern).

 

Außerdem wird die Gestaltung von Gartenanlagen, sowie die Bepflanzung im Innen- und im Außenbereich angeboten.

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Blumenlaube , Inhaber Sarah Laube und dem Auftraggeber.

 

Gegebenenfalls abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB oder Vertragsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 

 

 

§ 2   Zustandekommen des Vertrages

 

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen, die mit dem Kunden zum Zweck der Anbahnung, Änderung und Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.

 

 

Wir erstellen gemäß den Wünschen des Kunden ein Angebot, nachdem wir die Durchführbarkeit der gewünschten Dienstleistung bzw. Veranstaltung geprüft haben.

 

 

Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

 

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung unseres Vertragsangebots durch den Kunden zustande.

 

 

 

§ 3   Preise

 

 

Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts abweichendes vereinbart ist.

 

 

Soweit zwischen Vertragsschluss und Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung bzw. der Veranstaltung gültigen Preise. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 15 %, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Dies gilt nicht für Schnittblumen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für diese Pflanzen für uns im Einkauf Tagesmarktpreise gelten. Hier kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Preise um mehr als 15% gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhöhen müssen.

 

 

Sein Rücktrittsrecht muss der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung ausüben.

 

Für den Fall, dass Rabatt gewährt wird, ist dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zu bezeichnen.

 

 

 

§ 4   Zahlungsbedingungen

 

 

Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungsbeträge zehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

Wir sind berechtigt, in angemessener Höhe – bis höchstens 50 % des Auftragswertes – Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. In diesem Fall werden die Vorschüsse in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt und beziffert.

 

 

Wir sind für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung zu verlangen.

 

 

 

§ 5   Leih- oder mietweise Überlassung von Gegenständen

 

 

Sämtliche von uns anlässlich der gebuchten Veranstaltung angelieferten Gegenstände – mit Ausnahme der zum Verbleib beim Kunden bestimmten Pflanzen – stehen und bleiben in unserem Eigentum und werden nur leih- oder mietweise überlassen.

 

 

Sind Gegenstände mietweise – also entgeltlich – überlassen, so wird der jeweilige Mietpreis in der Auftragsbestätigung genannt.

 

 

Miet- und leihweise überlassene Gegenstände (z.B. Vasen, Gläser, Kerzenleuchter, sonstige Dekorationsgegenstände) hat der Kunde stets pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben.

 

 

Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Kunde vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) bzw. in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigung) zu leisten.

 

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass überlassene Gegenstände nach gesonderter Vereinbarung käuflich erworben werden. In diesem Fall wird hierüber gesondert abgerechnet.

 

 

Wir sind berechtigt, für die Dauer der Überlassung eine angemessene unverzinsliche Kaution zu verlangen.

 

Auf unser Verlangen hat der Kunde oder eine seinerseits hierzu bestimmte und berechtigte Person den Erhalt der zur vorübergehenden Nutzung bestimmten Gegenständen nach Art und Menge zu quittieren.

 

 

 

§ 6   Gewährleistung

 

 

Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu prüfen und uns festgestellte Mängel unverzüglich, ggf. auch mündlich am Veranstaltungsort oder telefonisch mitzuteilen und uns die Möglichkeit der Prüfung der behaupteten Mängel zu ermöglichen.

 

 

Weitergehende Mängel kann der Kunde nur geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.

 

 

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen keine Garantieerklärung oder Eigenschaftszusicherung dar.

 

 

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bei Pflanzen, insbesondere bei Blumen, Abweichungen in Form und Farbton möglich sind. Es handelt sich um natürliche Gewächse, bei welchen ein gleichbleibender Farbton oder identische Formen innerhalb einer zu liefernden Charge qua natura nicht garantiert werden kann. Eine Gewährleistung ist daher ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässiger falscher Auswahl der Pflanzen unsererseits.

 

 

Die Gewährleistung erstreckt sich des weiteren nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen.

 

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung einer Verkaufsware oder eines unserer Leih- bzw. Mietgegenstände geht auf den Kunden über, sobald dieser die Sendung durch uns erhält bzw. sobald die Verkaufsware an das jeweilige Transportunternehmen übergeben wird.

 

 

 

§ 7   Haftung

 

 

Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens eines unserer Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder Satz 2 gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu verlangen. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen beschränkt sich auf 30 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

 

§ 8   Kündigung / Stornierung

 

 

Der Kunde ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

 

Kündigt bzw. storniert der Kunde den Vertrag, ohne dass wir hierzu einen wichtigen Grund gegeben haben, so haben wir Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 120 Tage vor Veranstaltung storniert, behalten wir uns die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung vor. Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen.

 

 

Für den Fall einer späteren Stornierung gilt:

 

Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn  50% der Vergütung

 

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung

 

bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn danach 100 % der Vergütung

 

zuzüglich ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten, etc.) entstandene Kosten.

 

Es bleibt uns vorbehalten nachzuweisen, dass höhere Vorbereitungskosten entstanden sind. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Über die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Erklärungsempfänger.

 

 

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist erfolglos verstrichen ist.

 

 

Für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund durch uns oder des Rücktritts aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten die vorstehend genannten Regelungen zur Höhe der Vergütung entsprechend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

 

 

§ 9   Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.


Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

 

 

 

§ 10   Anzuwendendes Recht

 

 

Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  

 

§ 11 Lieferung / Abholung / Aufbau- und Abbaukosten

 

a.    Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Vermieters. Für den Standort Frankfurt ab Seehofstraße 10a, 60594 Frankfurt am Main. 

 

b.    Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

 

c.    Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

 

 

d.    Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung Werktags nach Terminvorgabe durch den Vermieter.

 

 e.    Die Anlieferung der  Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Türe und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zutragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderung bedingteArbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 25,00€ pro Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der Mietgegenständemüssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erdetransportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

 

f. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen undbestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätereMängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

 

g. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

 

h. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellteMietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern ernicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.

 

i. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

 

j. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände undbestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandf reien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeugvorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.

 

k. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferungwesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transportgelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.

 

l. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.

 

§ 12   Geltungserhaltende Klausel

 

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der verwendeten AGB unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.

 

 

Kontakt

E-Mail: info@blumenlaube.eu
Tel: 017661283735

Blumenlaube
Seehofstraße 10A
60594 Frankfurt am Main

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